Dispositionskredit

Vereinbarter Kreditrahmen (Kreditlinie, Überziehungskredit), der dem Kontoinhaber auf seinem Girokonto eingeräumt wird und ihm erlaubt, sein Konto bis zu der vereinbarten maximalen Kredithöhe zu überziehen. Die Höhe des Dispositionskredits (kurz Dispo) wird von der Bank festgelegt. Er beträgt häufig das Dreifache des monatlichen Nettogehalts. Für das geliehene Geld muss der Kontoinhaber =>Zinsen zahlen.

Fachlich:

In § 504 BGB nun als „eingeräumte Überziehungsmöglichkeit“ geregelt. Mit einem Dispositionskredit erhält der Kunde die Möglichkeit, sein Girokonto=> bis zu einer von dem Kreditinstitut festgelegten Kredithöhe, abhängig von der =>Bonität des Kunden, zu überziehen. Der Dispositionsrahmen beträgt in der Regel zwei bis drei Netto-Monatsgehälter. Der Zinssatz ist variabel und wird von dem Kreditinstitut festgelegt. Wird auch der Dispositionskreditrahmen überzogen – =>geduldete Kontoüberziehung –, müssen zusätzlich =>Überziehungszinsen gezahlt werden =>(Zinsen).

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