Einzugsermächtigung

Mit einer Einzugsermächtigung erteilt der Kontoinhaber einem anderen die Erlaubnis, Geld von seinem Konto auf ein anderes Konto übertragen zu lassen. Ein Kontoinhaber kann beispielsweise der Telekom die Erlaubnis geben, jeden Monat entsprechend der Höhe seiner monatlichen Telefonrechnung Geld von seinem =>Girokonto abzubuchen. Möchte der Kontoinhaber die Lastschriftabbuchung rückgängig machen, kann der Kontoinhaber den Betrag über seine Bank oder Sparkasse zurückfordern. Dazu hat er sechs Wochen Zeit. Siehe auch =>SEPA.

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