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"Girokonto für Jedermann"

Viele Bürger haben Probleme, bei Banken ein =>Girokonto zu erhalten, weil sie z. B. verschuldet sind. Ohne Girokonto können sie jedoch ihre Miete nicht überweisen und Zahlungen vom Staat (z. B. Hartz IV) nicht empfangen. Ein Girokonto ist in unserer Gesellschaft für Erwachsene lebenswichtig geworden. Um jedem Bürger ein Girokonto zu ermöglichen, haben die Banken die Absicht erklärt, dass sie Bürgern mit finanziellen Problemen zumindest ein „Girokonto für Jedermann“ =>Guthabenkonto anbieten. Ein Recht darauf besteht dennoch bis heute nicht. Wer Probleme hat, ein Girokonto zu bekommen, kann sich auf die Erklärung der Banken berufen, oder Verbraucherzentralen um Hilfe bitten.

Fachlich:

Aufgrund der öffentlichen Diskussion Mitte der neunziger Jahre wurde auf die Notsituation von Menschen hingewiesen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen erhalten. Die im Zentralen Kreditausschuss (=>ZKA ) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Kreditinstitute haben deshalb im Jahre 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden =>Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch ein sogenanntes „Girokonto für Jedermann“ (abgekürzt auch GfJ) bereithalten sollten. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Nutzung eines Girokontos, bei dem Überziehungen nicht vorgesehen sind. Bei fehlender Deckung werden =>Überweisungen im Zweifel nicht ausgeführt.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für Jedermann“. Einige Kreditinstitute haben die monatlichen Gebühren für derartige Konten stark erhöht, andere lehnen Girokonten auf Guthabenbasis für verschuldete =>Verbraucher weiterhin ab.