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Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung Die Zwangsversteigerung ist ein Mittel, als =>Gläubiger Geld von einem =>Schuldner zu erhalten, wenn dieser seine Schulen nicht wie vereinbart zurückzahlt. Dafür muss der =>Gläubiger einen „vollstreckungsfähigen Titel“ (=>Vollstreckungsbescheid) haben, mit dem die Zwangsversteigerung eingeleitet werden kann. Versteigert werden die Sachen des Schuldners durch einen Vertreter des Staates (Gerichtsvollzieher oder Richter).

In der Zwangsversteigerung wird beispielsweise das Haus eines Kreditnehmers versteigert und von einer anderen Person gekauft. Der Kreditnehmer muss ausziehen und verliert dadurch sein Haus. Das Geld, das der Käufer für das Haus bezahlt, bekommt die Bank.

Fachlich:

Die letzte Handlung und praktisch wichtigste Form des =>Zwangsvollstreckungsverfahrens bei beweglichem und unbeweglichem Sachvermögen, insbesondere „eigenen“ Immobilien. Ihr Ziel ist der Verkauf des jeweiligen Grundstücks und die Befriedigung des =>Gläubigers aus dem Erlös des Verkaufs in der Reihenfolge der im Grundbuch eingetragenen Rechte. Die Regelungen zum Ablauf des Verfahrens bei Immobilien finden sich im Zwangsversteigerungsgesetz. Bewegliches Vermögen und Wertgegenstände werden gepfändet und öffentlich versteigert, Forderungen gepfändet und überwiesen. Üblicher Hausrat ist in der Regel von der Pfändung ausgenommen.