Zwangsvollstreckung

Hat sich ein Kunde Geld von seiner Bank geliehen, um z. B. ein Haus zu kaufen, und ist der Kunde langfristig nicht mehr in der Lage, das Geld zurückzuzahlen, kann die Bank sich an den Staat wenden und die „Zwangsvollstreckung betreiben“. Wenn der Staat die Zwangsvollstreckung genehmigt, ist die Bank befugt z. B. einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, Wertgegenstände oder/und das Haus des Kreditnehmers zu verkaufen, um das Geld zurückzubekommen. Der Kreditnehmer kann sich dagegen wehren, in dem er einen Widerspruch einlegt und z. B. beweisen kann, dass er die Raten immer pünktlich an die Bank gezahlt hat. Hinweis: Zwang darf nur der Staat ausüben.

Fachlich:

Standardisiertes gerichtliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen den =>Schuldner oder aufgrund von notariell beglaubigten Unterwerfungserklärungen unter die Zwangsvollstreckung (üblich bei grundpfandrechtlich gesicherten Ansprüchen).

(C) 2006-2010 institut für finanzdienstleistungen e.V.