Basis-Rente

Die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine private Rentenversicherung, die in erster Linie Selbstständigen zur Verfügung steht, da diese nicht in das =>gesetzliche Rentensystem einzahlen und infolgedessen keine gesetzliche Rente erhalten. Für Selbstständige stellt sie die Basisversorgung dar, weshalb sie im =>Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der ersten Schicht zugeordnet wird.

Fachlich:

Bei der Basis-Rente handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine kapitalgedeckte private Form der Altersvorsorge, die auf den Ökonomen Prof. Bert Rürup zurückgeht. Sie wird auch als Rürup-Rente bezeichnet und ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, bei der der prozentuale Anteil der eingezahlten Beträge als Vorsorgeaufwand steuerlich anerkannt wird. Aufgrund der Koppelung an den persönlichen Steuersatz steigt die steuerliche Ersparnis mit einem höheren persönlichen Steuersatz. Die steuerlichen Vorteile sind für besser Verdienende somit höher als für Geringverdiener. Die Basis-Rente wird im Falle der Hartz IV-Bedürftigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Eine Kündigung bzw. vorzeitige Auszahlung des Angesparten ist nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt als =>Leibrente . Die Basisrente ist vor allem geeignet für Selbstständige, denen andere Förderwege wie die =>Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge verschlossen sind.

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