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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge durch Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber, welche staatlich gefördert wird. Sie wird im =>Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der zweiten Schicht zugeordnet. Die staatliche Förderung kann von jedem Arbeitnehmer in Deutschland in Anspruch genommen werden.

Fachlich:

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung mit staatlicher Förderung. Sie wird im =>Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der zweiten Schicht zugeordnet und im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer hiermit Versorgungsleistungen im Alter zu. Es gibt folgende Durchführungswege: =>Direktzusage , =>Unterstützungskasse , =>Direktversicherung , =>Pensionskasse , =>Pensionsfonds . Um den Anreiz für die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhöhen, sind im Einkommenssteuergesetz steuerliche Förderungen geregelt. Bei der =>Entgeltumwandlung , auf die Arbeitnehmer (außer bei Vorrang des Tarifvertrages) einen Rechtsanspruch haben, werden die Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert.