Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Form der =>Kapitallebens- oder =>Rentenversicherung im Rahmen der =>betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt hier einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung für den Arbeitnehmer als „Begünstigten“ ab. Beim Eintritt in den Ruhestand erhält der Arbeitnehmer dann eine Rente ausgezahlt. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Lohns für seine Altersvorsorge verwenden.

Fachlich:

Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer der (klassischen oder fondsgebundenen) Lebens- oder Rentenversicherung auf und der Arbeitnehmer (oder seine Hinterbliebenen) sind die Begünstigten aus dem Vertrag. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt erbracht, der Arbeitgeber kann dies aber finanziell unterstützen. Die Auszahlung erfolgt nach Ende der Laufzeit (frühestens nach dem 60. Lebensjahr) als monatliche Rente (30 % können auch als Teilkapitalauszahlung am Anfang der Rentenzeit ausgezahlt werden). Diese Form der => Entgeltumwandlung wird von allen großen Versicherungen angeboten. Direktversicherungen können in der Regel einfach von einem Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden (Übertragungsabkommen).

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