Garantiezinssatz

Der Garantiezinssatz ist der Zinssatz, den Anleger in jedem Fall mindestens für seine angelegten Beiträge im Rahmen einer Renten- oder Kapitallebensversicherung erhält.

Fachlich:

Garantiezinssatz bei Lebens- und =>Rentenversicherungen: Gibt die Höhe des maximalen Zinssatzes vor, den Anbieter von Renten- oder Kapitallebensversicherungen den Beitragszahlern garantieren können, und wird anhand der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen ermittelt und von der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) vorgeschlagen.

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