Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente ersetzt das Arbeitseinkommen im Alter. Ihre Höhe hängt davon ab, wie viele Jahre ein Rentner in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat, und wie hoch sein Einkommen und damit seine Beiträge waren. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Grundsatz der =>Solidarität und dem Prinzip eines Generationenvertrages. Heutige Beschäftigte und deren Arbeitgeber finanzieren mit ihren Beiträgen in das gesetzliche Rentenversicherungssytem die Renten der jetzigen Rentnergeneration. Wenn die heutigen Beschäftigten selbst das Rentenalter erreichen, werden ihre Renten von den Beiträgen der zukünftigen Beschäftigten finanziert.

Fachlich:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt. Sie ist keine Versicherung im klassischen Sinn, sondern ein Generationenvertrag: Die heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihre Arbeitgeber finanzieren die aktuellen Rentner durch ihre Rentenbeiträge. Die Beitragszahlung ist für Arbeitnehmer verpflichtend. Die heutigen Beiträge der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sichern daher nur eine Anwartschaft auf künftige Leistungen im Falle der Altersrente, der Frührente oder der Hinterbliebenenrente z. T. auch noch der Erwerbsminderung ab. Im eigenen Rentenalter vertraut man darauf, dass die dann arbeitenden Menschen die Rentner finanzieren werden (Umlageverfahren). Die individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hängen von der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der eingezahlten Beträge (abhängig vom jeweiligen Einkommen) ab. Die Rentenversicherung Bund gibt jedem Einzelnen individuelle Auskunft über die erworbenen Rentenansprüche und die prognostizierte Rente aus heutiger Sicht.

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