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Hartz IV - sicher

Harzt IV ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Arbeitslosengeld II bzw. die staatliche Grundsicherung, die Langzeitarbeitslosen und Bedürftigen zusteht, um ihre Grundbedürfnisse finanziell abzusichern. Anspruch haben in der Regel nur Personen, die nach Abzug ihres Vermögens tatsächlich bedürftig sind. Ist Vermögen in Form von Ersparnissen, Wertpapieren, Immobilien oder hohen Sachwerten vorhanden, so muss dieses zunächst veräußert und damit für die eigene Grundsicherung verwendet werden, bevor Bedürftigkeit und somit Anspruch auf staatliche Unterstützung vorliegt. Ersparnisse und Vermögenswerte, die im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden müssen, um die staatliche Grundsicherung zu erhalten, nennt man „Hartz IV-sicher“.