Suche: OK  |  Druckversion

Investmentfonds

Investmentfonds sind eine klassische Form der Geldanlage für private Haushalte. Investmentfonds sammeln das Geld von vielen privaten Anlegern ein, um es dann auf den Finanzmärkten anzulegen. Ein Vorteil dabei sind die geringeren Kosten, weil die Kauf-, Verkaufs- und Verwaltungskosten geringer ausfallen, wenn ein großes Vermögen zentral betreut wird, als wenn viele kleine Sparer ihr Geld selbst an den Börsen anlegen. Außerdem kann das Verlustrisiko bei einer Anlage in Investmentfonds für die Anleger gesenkt werden, da das eingesammelte Geld auf verschiedene Wertpapiere verteilt werden kann. Sollte die Fondsgesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, ist das eigentliche Fondsvermögen davon nicht betroffen. Die Verwaltung des Fondsvermögens erfolgt auf einem separaten, von der Fondsgesellschaft getrennten Konto.

Fachlich:

Von Fachleuten angelegtes und verwaltetes Vermögen, das nach vorher bestimmten Regeln zur Risikomischung in handelbaren Werten wie Wertpapieren (Aktien, Anleihen) oder Immobilien angelegt ist. In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend zu passiv gemanagten Fonds zu erkennen – die Anlagestruktur folgt dabei unverändert 1:1 bestimmten, ausgewählten Indizes. Das grundlegende Anlageprinzip bei Investmentfonds ist die Risikostreuung. Fonds können nach Art des Anlegerkreises (Publikums- oder Spezialfonds), nach der Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte (Aktien-, Renten, Immobilien oder Spezialitätenfonds), nach der Form der Konstruktion (offener bzw. geschlossener Fonds) und nach Ausschüttungsart (thesaurierend, ausschüttend) unterschieden werden. Investmentfonds sind an die Angaben in dem Fondsprospekt gebunden, in der die Anlageform beschrieben wird. Die Kontrolle der Aktienfonds erfolgt über eine Depotbank, die die Einhaltung der Prospektangaben überwacht (Vier-Augen-Prinzip). Das Fondsvermögen wird von einer Fondsgesellschaft verwaltet und als Sondervermögen geführt, sodass, selbst wenn die Fondsgesellschaft insolvent sein sollte, das Fondsvermögen bestehen bleibt und gegebenenfalls an die Anleger ausgezahlt werden kann.