Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die bei Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers die zur Pflege anfallenden Kosten teilweise übernimmt. Daneben gibt es auch private Zusatzversicherungen, die ebenfalls Pflegeversicherungen genannt werden.

Fachlich:

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Ergänzung des Sozialversichungssystems (=>Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und =>Rentenversicherung) eingeführt und dient der teilweisen Kostenerstattung für häusliche oder stationäre Pflegebedürftigkeit von mehr als sechs Monaten. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind zum Abschluss der staatlichen Pflegeversicherung gesetzlich verpflichtet. Die Beiträge werden vom Bruttoeinkommen direkt abgeführt. Darüber hinaus gibt es zunehmend private Pflegeversicherungen, die weitere Kosten im Fall einer Pflegebedürftigkeit übernehmen.

(C) 2006-2010 institut für finanzdienstleistungen e.V.