Beim Kauf von teuren Produkten (TV, Waschmaschinen etc.) bieten Händler dem Käufer oft die Möglichkeit an, den Kaufpreis in Raten abzuzahlen. Der Käufer schließt beim Kauf der Ware auch einen =>Ratenkreditvertrag ab. In vielen Fällen übernimmt der Händler bei diesen Krediten einen Teil oder auch die gesamten Zinszahlungen (0 %-Finanzierung).
Juristisch spricht man von Teilzahlungsgeschäften, wenn die Ware direkt beim Händler in Raten bezahlt wird. Für Teilzahlungsgeschäfte gelten einige rechtliche Ausnahmen. Zum Teil vermitteln Händler auch =>Ratenkredite .
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