SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift ähnelt der bisher üblichen deutschen =>Lastschrift. Bei jeder Lastschrift müssen =>BIC und =>IBAN des Zahlungsempfängers sowie des Zahlungspflichtigen eingegeben werden. Der Zahlungspflichtige kann eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen, nachdem das Geld abgebucht wurde, rückgängig machen.

Fachlich:

Mit der SEPA-Lastschrift sind zukünftig auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Voraussetzung für den Lastschrifteinzug ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat ermächtigt den Empfänger der Zahlung, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zudem wird die kontoführende Bank zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Für den Einzug benötigt der Empfänger die =>IBAN und die =>BIC. Die Widerrufsfrist beträgt acht Wochen.

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