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Beleghaft

Der Begriff „beleghaft“ wird verwendet, wenn der Kunde z. B. eine Überweisung mit einem Überweisungsträger vornimmt. D. h., der Kunde füllt den =>Überweisungsträger aus und gibt diesen bei seiner Bank ab. Für einen beleghaften Auftrag muss der Kunde häufig zusätzliche Gebühren zahlen. Siehe auch =>Postengebühren