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Scheck

Mit Hilfe eines Schecks kann ein Kontoinhaber seine Bank beauftragen, an den Empfänger des Schecks einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Sofern der Kontoinhaber den Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ kennzeichnet, darf der Empfänger den Scheckbetrag lediglich auf einem Konto gutschreiben lassen.