Abschlussgebühr

Abschlussgebühren findet der Verbraucher bei den meisten Bauspar- und Versicherungsverträgen. Mit der Gebühr werden bei den Unternehmen die Kosten gedeckt, welche mit dem Abschluss eines Bauspar- oder Versicherungsvertrags verbunden sind. Einen Teil der Gebühr erhält der Finanzberater als =>Provision für seine Verkaufsbemühungen. Die Gebühr muss gleich zu Vertragsbeginn und zumeist in einer Summe vom Kunden gezahlt werden.

Fachlich:

Üblicherweise fallen beim Abschluss eines Versicherungs-/Sparvertrages Abschlussgebühren an. Sie sind entweder in einem Betrag zu zahlen oder können mit den Raten, Prämien- oder Sparleistungen verrechnet werden. In vielen Fällen stellen die Abschlussgebühren für den Anleger einmalige Kosten dar, welche gleich zu Beginn geleistet werden müssen.

Bei einem Kredit steigen durch die Erhebung einer Abschlussgebühr die Kreditkosten, sodass diese höher sind, als sie der Nominalzinssatz angibt. Diese Kosten müssen jedoch im Effektivzinssatz berücksichtigt werden. Die Abschlussgebühr bei einem Sparvertrag bewirkt den gegenteiligen Effekt. Die Zinsen sinken durch die Abschlussgebühr und somit ist der existente Zinssatz in Wirklichkeit geringer als der angegebene Vertragszinssatz.

Mit den Abschlussgebühren werden vielfach die Aufwendungen für die Akquisitionsorgane sowie für die Einrichtung in die entsprechenden Verwaltungssysteme beglichen. Weitere Kosten können anfallen für die Antrags- und Risikoprüfung sowie für die Ausfertigung der Verträge.

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