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Kapitalerhalt

Anbieter von Sparprodukten garantieren Anlegern häufig einen sogenannten Kapitalerhalt. Hiermit verpflichtet sich der Anbieter, den Wert der vom Sparer eingezahlten Kapitalbeträge zu erhalten. D. h., der Anleger hat in der Auszahlungsphase einen Anspruch auf eine Mindestauszahlung in Höhe der eingezahlten Beiträgen. Dieses Kriterium ist wesentlich für ein Altersvorsorgeprodukt, um die Riester-Förderung zu erhalten.

Fachlich:

Der nominale Kapitalerhalt, bei dem nur die nominale Höhe der eingezahlten Kapitalbeträge garantiert wird, unterscheidet sich vom realen Kapitalerhalt, bei dem die um die Inflation bereinigten eingezahlten Kapitalbeträge garantiert werden. Gerade bei langfristigen Geldanlagen – wie zum Zwecke der Altersvorsorge – ist der reale Kapitalerhalt für Anleger besonders wichtig.