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Solidarprinzip

Solidarprinzip oder auch Solidaritätsprinzip. Nach diesem Prinzip sind in Deutschland die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege und Arbeitslosenversicherung aufgebaut. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Verdienst (Bruttoeinkommen) und nicht wie bei privaten Versicherungen nach der individuellen Risikosituation des Versicherten. Die versicherten Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen, um einen gewissen Ausgleich zwischen Jung und Alt, Gesunden und Kranken, besser und weniger Gutverdienenden zu schaffen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder gesetzlich Versicherte, egal welchen Beitrag er zahlt, Anspruch auf all die Leistungen, welche medizinisch erforderlich sind. Bei Renten- und auch bei der Arbeitslosenversicherung gilt das Solidarprinzip etwas eingeschränkter. Wer einen höheren Beitrag einzahlt, erwirbt einen höheren Anspruch auf mögliche Auszahlungen.