Suche: OK  |  Druckversion

Wertpapier

Das Wertpapier ist ein Oberbegriff für die Form von bestimmten Geldanlagen. Zu den Wertpapieren zählen in der Hauptsache =>Fondsanteile (=>Investmentfonds), =>Aktien =>Anleihen und Zertifikate. Bei der Geldanlage in früheren Zeiten war es üblich, das ein Anleger für sein Geld ein oder mehrere Papiere ausgehändigt bekam – die sogenannten Wertpapiere. Diese Papiere bildeten somit das Vermögen eines Anlegers. In der heutigen digitalen Zeit werden keine Wertpapiere mehr direkt ausgehändigt, sondern nur noch elektronisch gehandelt. Ein Anleger erhält anstatt des Wertpapiers eine Art Kontoauszug als Nachweis für den Kauf/Verkauf seiner Anlageprodukte. Dennoch werden die oben aufgeführten Anlageprodukte weiterhin als Wertpapiere bezeichnet.

Fachlich:

Wertpapiere sind Urkunden, welche ein bestimmtes Recht – Vermögensrecht – verbriefen. Es kann sich dabei z. B. um die Regelung von Eigentumsverhältnissen (Aktie) bzw. Zahlungsverpflichtungen (Anleihe) handeln. Sie stellen somit ein Vermögen dar und besitzen üblicherweise einen bestimmten Wert. Der Wert ist entweder auf der Urkunde selbst festgelegt oder bildet sich im freien Handel, zumeist an Börsen. Zu den Wertpapieren gehören unter anderem Banknoten, Aktien, Investmentzertifikate, Schuldverschreibungen, Hypothekenbriefe, Optionsscheine, Fahrzeugbriefe, Wechsel, Schecks und Schuldscheine. Wertpapiere werden in der Regel von Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften herausgegeben. Ein wesentliches Merkmal zur Unterscheidung von Wertpapieren ist ihre Übertragbarkeit. Differenziert wird dabei zwischen Inhaber-, Namens- und Orderpapieren. An der Börse gehandelte Wertpapiere werden auch als Effekten bezeichnet.