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Restschuldversicherung, Restkreditversicherung

Eine Versicherung, die ein Kreditnehmer abschließen kann, wenn er sich Geld von der Bank leiht. Sie versichert z. B. gegen Tod: Stirbt der Kreditnehmer vor der Rückzahlung des Geldes, wird der noch ausstehende Betrag von der Versicherung bezahlt. Die Erben müssen den restlichen Kreditbetrag dann nicht zurückbezahlen. Häufig bieten Banken auch Restschuldversicherungen an, die bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers die Raten des Kredits weiter zahlen.

Hinweis: Ob eine Restschuldversicherung sinnvoll und der Preis angemessen ist, sollte immer von unabhängiger Seite geprüft werden. Der Preis für die Restschuldversicherung fließt im Regelfall nicht in die Berechnung des =>effektiven Jahreszinses ein.