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Verbraucher

Wir sind alle Verbraucher, wenn wir zum Bäcker gehen und Brötchen für das Frühstück kaufen, eine Zeitung oder ein Auto für uns kaufen und einen =>Kredit für unser Auto aufnehmen. Kauft eine Person ein Auto, weil das zu seinen Arbeitsaufgaben gehört, z. B. als Autohändler, so ist er in diesem Moment kein Verbraucher. Aber spätestens am nächsten Morgen beim Bäcker ist er wieder ein Verbraucher. „Verbraucher“, also alle Personen in bestimmten Situationen, werden vom Gesetz und vom Staat besonders geschützt, weil sie bei ihren Einkäufen im privaten Bereich nicht immer auf alles achten können (und häufig nicht genug Informationen haben).

Beispiel: Verbraucher können nicht immer darauf achten, wie die =>Zinsen bei einem =>Kredit für das Auto genau berechnet werden, oder was in dem Kleingedruckten auf der Rückseite eines Handyvertrages steht. Damit wir als Verbraucher nicht „übers Ohr gehauen“ werden und die notwendigen Informationen erhalten, die wir für unsere (Kauf-)Entscheidungen benötigen, hat der Staat zahlreiche Informations- und Schutzvorschriften geschaffen.

Fachlich:

Als juristischer Begriff ist ein Verbraucher gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, insbesondere einen Vertrag, abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bedeutend ist die Rolle als Verbraucher vor allem bei Informations-, Haftungs-, Widerrufs- und Rückgaberechten. Auch können bestimmte vertragliche Vereinbarungen bei Verbrauchern unwirksam sein.