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Wucher

Der Begriff „Wucher“ wird verwendet, wenn von stark überteuerten Dingen/Dienstleistungen die Rede ist. Wenn eine Person eine Ware – zum Beispiel ein Auto, das nur EUR 500 Wert ist, für EUR 5.000 kauft, weil sie nicht weiß, was der Wagen wirklich wert ist, wird sie vom Staat besonders beschützt. D. h. sie kann das Geld einfach zurückfordern und das Auto zurückgeben. Diese deutlich überhöhten Preise nennt man „Wucher“.

Auch bei =>Finanzdienstleistungen gibt es Wucher, wenn beispielsweise eine Person für einen =>Kredit 50 % =>Zinsen im Jahr zahlen soll. Ein Kreditnehmer, der einen überteuerten Kredit aufgenommen hat, muss das erhaltene Geld (den Kredit) zwar zurückzahlen, den „wucherischen“ Zins allerdings nicht.

Fachlich:

Im Zivilrecht ein Unterfall der Sittenwidrigkeit. Ein wucherisches Rechtsgeschäft ist stets nichtig. Wucher liegt vor, wenn jemand die Zwangslage, die Unerfahrenheit und den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche ausnützt, um sich Vermögensvorteile versprechen zu lassen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.