Direktzusage

Unter dem Begriff der Direktzusage wird eine Form der =>betrieblichen Altersvorsorge verstanden. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer beim Erreichen des Ruhestandes eine lebenslange und in der Höhe festgelegte Rente zu. Der Arbeitnehmer hat also einen direkten Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber. Sollte der Arbeitgeber pleite gehen, zahlt eine Sicherungseinrichtung die zugesagte Rente.

Fachlich:

Die Direktzusage ist einer der fünf gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege für die =>betriebliche Altersvorsorge. Mit einer Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in bestimmter Höhe zu zahlen. Die Direktzusage ist in der Regel eine allein vom Arbeitgeber finanzierte Form der Altersvorsorge und an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gebunden. Da die Direktzusage keiner staatlichen Aufsicht oder Anlageregulierung unterliegt, ist der Arbeitgeber in der Entscheidung über die Geldanlage frei. Die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bei einer Insolvenz des Unternehmens geschützt.

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