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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung dient sowohl der finanziellen Absicherung des Versicherungsnehmers als auch der Absicherung seiner Angehörigen. Zum einen spart der Versicherungsnehmer Kapital an, welches er sich im Alter entweder als Gesamtbetrag oder als Rente auszahlen lassen kann. Zum anderen sind im Todesfall des Versicherungsnehmers die Hinterbliebenen abgesichert, die aus der Kapitallebensversicherung einen bestimmten Betrag erhalten.