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Sozialabgaben

Sozialabgaben sind Beiträge in die staatlichen Sozialversicherungssysteme (=>Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, =>Krankenversicherung und =>Pflegeversicherung). Sie werden für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt vom persönlichen Einkommen ab.