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Überschussbeteiligung

Als Überschussbeteiligung wird die Gewinnbeteiligung von Anlegern bezeichnet, die ihr Geld in Lebensversicherungen oder =>privaten Rentenversicherungen angelegt haben. Entsprechend der eingezahlten Gelder erhalten diese Personen einen bestimmten Anteil an dem Gewinn, den das Versicherungsunternehmen in einem Jahr erwirtschaftet hat. Die Gutschrift der Überschussbeteiligung erfolgt in der Regel jährlich; in einigen Fällen auch zum Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Diese Form der Gewinnbeteiligung wird dann Schlussüberschuss genannt. Die Verteilung der Überschussbeteiligung ist gesetzlich geregelt.

Fachlich:

Die Auszahlungssumme bzw. die Höhe der Rente, die ein Versicherungsnehmer aus seiner Lebens- bzw. Rentenversicherung erhält, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erhaltenen Überschüssen zusammen. Die Überschüsse selbst unterteilen sich in einen garantierten Teil (Garantiezins) und den Teil, der sich aus der Gewinnbeteiligung ergibt. Diese Überschüsse bilden die Überschussbeteiligung. Gewinne können Lebensversicherungsunternehmen auf zwei unterschiedliche Arten erwirtschaften: Risiko- und Zinsüberschüsse. Risikoüberschüsse entstehen, wenn die in der Kalkulation geschätzte Höhe der Schadensfälle tatsächlich unterschritten wird. Zinsgewinne sind das Ergebnis der Anlagepolitik des Versicherers. Die Versicherungsunternehmen investieren die eingesammelten Kundengelder in verschiedenen Anlageformen (Kapitalmarkt, Immobilien etc.). Aus den damit erzielten (Zins-) Gewinnen wird zuerst die garantierte Gewinnbeteiligung auf Basis des Garantiezinses geleistet. Zinsüberschüsse sind somit solche Gewinne, die zusätzlich zu der garantierten Gewinnbeteiligung erzielt werden konnten. Seit 2008 haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf die Überschussbeteiligung (VVG).