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Schuldnerberatung

Bei einer Schuldnerberatung erhalten Personen Hilfe, die sehr hoch verschuldet bzw. überschuldet (=>Überschuldung) sind. Die Arbeitsfelder der Schuldnerberatung umfassen die Bereiche der allgemeinen sozialen Schuldnerberatung sowie der Insolvenzberatung (=>Insolvenz), im Besonderen die Verbraucherinsolvenzberatung (=>Verbraucherinsolvenz) im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zu den Aufgaben einer Schuldnerberatung gehören neben dem Erfassen der Verbindlichkeiten vor allem die Verhandlung mit =>Gläubigern und die Vertretung der Interessen des =>Schuldners. Diese Vertretung und das Verhandeln im Namen des Schuldners kann jedoch nur derjenige anbieten, der die Rechtsberatungsbefugnis hat. Neben Rechtsanwälten dürfen Schuldnerberatungsstellen der kommunalen und karitativen Einrichtungen und der Verbraucherzentralen eine auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkte Rechtsberatung durchführen.

Hinweis: Die gewerblichen Schuldnerberater haben keine Rechtsberatungsbefugnis. Der Begriff „Schuldnerberatung“ oder „Schuldnerberater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Jeder kann daher seine Dienste unter dem Namen „Schuldnerberatung“ anbieten.