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Vollstreckungsbescheid

Wenn eine Person (=>Schuldner) einer anderen Person (=>Gläubiger) Geld schuldet und die Person (=>Schuldner) das Geld nicht zurückzahlt, besteht die Möglichkeit, das Geld vor Gericht einzufordern, in dem das Gericht die andere Person zur Rückzahlung verurteilt. In dem Urteil steht dann, dass Herr XY einen bestimmten Betrag (z. B. EUR 2.000) zurückzahlen muss. Mit dem Urteil (Vollstreckungsbescheid) kann der =>Gläubiger das Geld mit Zwang (Kontopfändung (=>Pfändung), mithilfe eines Gerichtsvollziehers, (=>Zwangsversteigerung von Grundstücken) zurückerhalten.

Fachlich:

Gerichtlicher Titel, der zum Beispiel im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens erworben wird und mit dessen Hilfe die =>Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.