Mindesteingang/Mindesteinkommen

Bei einigen Banken zahlt der Kunde nur dann keine =>Kontoführungsgebühren, wenn auf seinem =>Girokonto monatlich ein bestimmter Betrag (z. B. mindestens EUR 1.200) eingezahlt wird. Auch bei manchen Formen der Geldanlage müssen Anleger mindestens einen bestimmten Betrag einzahlen. Dies wird Mindesteinzahlung genannt. Beispielsweise kann es eine Mindesteinzahlung bei einem =>Sparkonto geben. Bei einem =>Riestervertrag gibt es ebenso eine Mindesteinzahlung, die geleistet werden muss, um in den Genuss staatlicher Zuschüsse zu gelangen.

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